Gebäude-Energieberater

Energieberatung & Baubegleitung sind wichtig – und darum sind die 2 auch förderfähig

Energieberatung und Baugbelietung durch die ENERDOMO Energieeffizienz-Experten

Energieberatung und Baubegleitung durch die ENERDOMO Energieeffizienz-Experten sind förderfähig. Aber was beinhalten Energieberatung und Baubegleitung eigentlich, warum sind sie wichtig und in welcher Höhe werden sie gefördert. Wir klären auf!

Energieberatung

Inhalte der ENERDOMO Energieberatung

Warum ist die Energieberatung wichtig?

Mit der Energieberatung werden Sie in die Lage versetzt, geeignete Maßnahmen zur energetischen Sanierung zu ergreifen. Im Ergebnis wissen Sie, wo das höchste Einsparpotenzial steckt und welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können.

MERKE: Der individuelle Sanierungsfahrplan verbessert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgender Einzelmaßnahmen nochmals um 5 Prozentpunkte: Dämmung der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik (außer Heizung).

Förderung der Energieberatung

Der Staat gewährt einen Zuschuss zur Energieberatung für Wohngebäude von maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 € bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten. Die Beantragung übernimmt ENERDOMO: einfach Termin vereinbaren und die Energieeffizienz-Experten kümmern sich um alles Weitere.

Baubegleitung

Inhalte der ENERDOMO Baubegleitung

Warum ist die Baubegleitung wichtig?

Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten garantiert die Qualität aller Maßnahmen auf Basis der Förderrichtlinie. So haben Sie Sicherheit, dass das Energieeinsparpotenzial voll ausgeschöpft wird und Mängel sowie böse Überraschungen vermieden werden.

MERKE: Bei der Sanierung zum Effizienzhaus und bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist eine Baubegleitung verpflichtend.

Förderung der Baubegleitung

Der Staat fördert die Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen mit 50 Prozent der Kosten von max. 5.000€ pro Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. von max. 2.000€ pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Pro Zuwendungsbescheid oder Zusage können jedoch maximal 20.000€ der Beraterkosten zur Förderung angesetzt werden.

Bei der Baubegleitung zum Effizienzhaus verdoppeln sich jeweils die vorgenannten Beträge.

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